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18.10.2017, 21:07
Aufgrund des dringenden Verdachts der Beugung des höherrangigen EU-Rechts zum Nachteil von Spielhallenbetreibern hat ein Automatenaufsteller aus dem südlichen Hessen Strafanzeige gegen die Mitarbeiter „Z“, „Schm“ und „Sch“ der Landesdirektion Sachsen gestellt.
Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/169938.html)
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