spielo
14.01.2010, 22:03
Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der Unbedenklichkeit zur Aufhebung einer Spielsperre
Für Glücksspielsüchtige/gefährdete ist der Antrag auf Einrichtung einer Spielsperre ein wichtiger Schritt, um sich und die Familie vor weiteren Rückfällen und finanziel-lem Ruin zu schützen. Die Spielsperre stellt ein wichtiges Schutzinstrument in der Beratung und Behandlung dar. Leider besteht diese Möglichkeit immer noch nicht für Spielhallen und Wettbüros. Hier besteht ein Vollzugsdefizit der Politik.
In letzter Zeit häufen sich in den Hamburger Suchtberatungsstellen Anfragen von gesperrten Glücksspieler/innen auf Erstellung einer 'Unbedenklichkeitsbe-scheinigung' bezüglich ihres Glücksspielverhaltens. Sie berichten, dass die Spielbank eine solche Bescheinigung für die Aufhebung einer bestehenden Spielsperre fordere.
Seitens unseres Dachverbandes, des Fachverbands Glücksspielsucht (fags) gibt es die klare Empfehlung an Suchtberatungsstellen, solche Bestätigungen nicht zu erteilen. Der Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht (hags) schließt sich dieser Empfehlung an.
Unsere Aufgabe ist die Hilfe für Menschen, die als Selbstbetroffene oder Angehörige von den psychischen und sozialen Folgen des Glücksspiels bedroht sind bzw. die darunter leiden. Eine Garantie für das Fehlen einer aktuellen oder zukünftigen Gefahr können wir nicht geben.
Neben den fachlichen Bedenken warnen wir auch aus rechtlichen Gründen davor, eine solche Bestätigung abzugeben und das Risiko einzugehen, von rückfälligen Glücksspieler/innen bzw. deren Angehörigen in Regress genommen zu werden. Spielbanken fordern solche Gutachten, um für sich selber dieses Risiko zu verrin-gern.
Spielbanken können ihre Kund/innen gerne weiterhin zur Beratung und Behandlung an unsere Einrichtungen verweisen. Wir möchten sie aber darum bitten, auf die Aussage zu verzichten, sie würden dort die genannten Bescheinigungen erhalten.
Medium: hags - Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht
Gisela Alberti (1. Sprecherin)
Dipl. Psych.
Sandra Petrulat (2. Sprecherin)
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
AS – Aktive Suchthilf e e.V. STZ Beratungsstelle HARBURG
Repsoldstr. 4 Knoopstraße 37
20097 Hamburg 21073 Hamburg
Tel. (040) 2532 8651
Tel. (040) 33 475 33 - 0
Fax (040) 280 21 71
Fax (040) 33 475 33 - 29
[email protected]
[email protected]
Quelle: http://www.forum-gluecksspielsucht.de/news/show.php?id=5898
Für Glücksspielsüchtige/gefährdete ist der Antrag auf Einrichtung einer Spielsperre ein wichtiger Schritt, um sich und die Familie vor weiteren Rückfällen und finanziel-lem Ruin zu schützen. Die Spielsperre stellt ein wichtiges Schutzinstrument in der Beratung und Behandlung dar. Leider besteht diese Möglichkeit immer noch nicht für Spielhallen und Wettbüros. Hier besteht ein Vollzugsdefizit der Politik.
In letzter Zeit häufen sich in den Hamburger Suchtberatungsstellen Anfragen von gesperrten Glücksspieler/innen auf Erstellung einer 'Unbedenklichkeitsbe-scheinigung' bezüglich ihres Glücksspielverhaltens. Sie berichten, dass die Spielbank eine solche Bescheinigung für die Aufhebung einer bestehenden Spielsperre fordere.
Seitens unseres Dachverbandes, des Fachverbands Glücksspielsucht (fags) gibt es die klare Empfehlung an Suchtberatungsstellen, solche Bestätigungen nicht zu erteilen. Der Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht (hags) schließt sich dieser Empfehlung an.
Unsere Aufgabe ist die Hilfe für Menschen, die als Selbstbetroffene oder Angehörige von den psychischen und sozialen Folgen des Glücksspiels bedroht sind bzw. die darunter leiden. Eine Garantie für das Fehlen einer aktuellen oder zukünftigen Gefahr können wir nicht geben.
Neben den fachlichen Bedenken warnen wir auch aus rechtlichen Gründen davor, eine solche Bestätigung abzugeben und das Risiko einzugehen, von rückfälligen Glücksspieler/innen bzw. deren Angehörigen in Regress genommen zu werden. Spielbanken fordern solche Gutachten, um für sich selber dieses Risiko zu verrin-gern.
Spielbanken können ihre Kund/innen gerne weiterhin zur Beratung und Behandlung an unsere Einrichtungen verweisen. Wir möchten sie aber darum bitten, auf die Aussage zu verzichten, sie würden dort die genannten Bescheinigungen erhalten.
Medium: hags - Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht
Gisela Alberti (1. Sprecherin)
Dipl. Psych.
Sandra Petrulat (2. Sprecherin)
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
AS – Aktive Suchthilf e e.V. STZ Beratungsstelle HARBURG
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20097 Hamburg 21073 Hamburg
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Tel. (040) 33 475 33 - 0
Fax (040) 280 21 71
Fax (040) 33 475 33 - 29
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Quelle: http://www.forum-gluecksspielsucht.de/news/show.php?id=5898