spielo
30.01.2010, 12:15
Glücksspiel in Restaurants erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-Automaten in Restaurants und Kiosken.
Die Richter in Bern haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Tactilo- und Touchlotgeräte als Geldspielautomaten und nicht als Lotteriespiele gelten würden. Ihr Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig.
Weiterzug möglich
Wäre es bei diesem Entscheid geblieben, hätten die rund 350 elektronischen Tactilo-Geräte verschwinden müssen, die von der Loterie Romande seit Jahren in westschweizer Gaststätten und Kiosken betrieben werden. In der Deutschschweiz plant Swisslos die Einführung des vergleichbaren Apparats Touchlot.
Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat. Das Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Planmässiger Ablauf
Die Richter in Bern kommen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die umstrittenen Automaten nicht dem Spielbankengesetz unterstehen, sondern dem Lotteriegesetz. Zuständig für ihre Bewilligung sind deshalb die Kantone, die teilweise bereits vor Jahren grünes Licht für den Betrieb der Geräte gegeben haben.
Entscheidend für die Qualifikation als Lotterie ist laut Gericht, dass das Spiel nach Plan abläuft. Die verfügbaren Teilnahmescheine, die Zahl und der Rang der Gewinnlose sowie der auszuschüttende Gewinnbetrag seien festgelegt. An der Planmässigkeit ändere nichts, dass die Loszuteilung selber durch einen Zufallsgenerator erfolge.
Viel Geld im Spiel
Der Streit um die Tactilo-Automaten dauert seit 2004. Damals hatte die ESBK ihre Untersuchung eröffnet und ein Moratorium für neue Tactilo-Automaten verhängt. Bei den virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich.
Beim Streit geht es um viel Geld. Die 350 Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben 2008 über 107 Millionen Franken eingebracht. Ein Teil der Erträge fliesst an gemeinnützige Organisationen.
Der Schweizer Casino Verband hatte den seinerzeitigen Entscheid der ESBK mit dem Hinweis kommentiert, dass die Apparate besonderer Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht bedürften. Nur die Casinos seien zu entsprechenden Schritten verpflichtet.
Quelle: tagesanzeiger.ch
Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-Automaten in Restaurants und Kiosken.
Die Richter in Bern haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Tactilo- und Touchlotgeräte als Geldspielautomaten und nicht als Lotteriespiele gelten würden. Ihr Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig.
Weiterzug möglich
Wäre es bei diesem Entscheid geblieben, hätten die rund 350 elektronischen Tactilo-Geräte verschwinden müssen, die von der Loterie Romande seit Jahren in westschweizer Gaststätten und Kiosken betrieben werden. In der Deutschschweiz plant Swisslos die Einführung des vergleichbaren Apparats Touchlot.
Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat. Das Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Planmässiger Ablauf
Die Richter in Bern kommen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die umstrittenen Automaten nicht dem Spielbankengesetz unterstehen, sondern dem Lotteriegesetz. Zuständig für ihre Bewilligung sind deshalb die Kantone, die teilweise bereits vor Jahren grünes Licht für den Betrieb der Geräte gegeben haben.
Entscheidend für die Qualifikation als Lotterie ist laut Gericht, dass das Spiel nach Plan abläuft. Die verfügbaren Teilnahmescheine, die Zahl und der Rang der Gewinnlose sowie der auszuschüttende Gewinnbetrag seien festgelegt. An der Planmässigkeit ändere nichts, dass die Loszuteilung selber durch einen Zufallsgenerator erfolge.
Viel Geld im Spiel
Der Streit um die Tactilo-Automaten dauert seit 2004. Damals hatte die ESBK ihre Untersuchung eröffnet und ein Moratorium für neue Tactilo-Automaten verhängt. Bei den virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich.
Beim Streit geht es um viel Geld. Die 350 Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben 2008 über 107 Millionen Franken eingebracht. Ein Teil der Erträge fliesst an gemeinnützige Organisationen.
Der Schweizer Casino Verband hatte den seinerzeitigen Entscheid der ESBK mit dem Hinweis kommentiert, dass die Apparate besonderer Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht bedürften. Nur die Casinos seien zu entsprechenden Schritten verpflichtet.
Quelle: tagesanzeiger.ch