spielo
31.01.2010, 19:38
Einsatz technischer Hilfsmittel beim Glücksspiel: Was ist legal, was nicht?
Die Anhänger mathematisch-naturwissenschaftlich begründeter Glücksspielsysteme gehen oft noch einen Schritt weiter und setzen auch die Ingenieurskunst ein, um das System
- sprich: das Haus - zu schlagen. Thorp und sein Kollege Claude Shannon entwickelten einen handlichen Computer, mit dessen Hilfe sie ihre Methode perfektionieren wollten. Christian Kaisan, einem der berühmtesten und erfolgreichsten "Kesselgucker", brachte die Verwendung einer "sprechenden Stoppuhr" inklusive Schalter im Schuh (!) Anfang der Neunziger ein Hausverbot in den Casinos Austria ein, die technische Hilfsmittel danach ganz und gar verboten. Eigentlich hätte der auch als "Sachse" bekannte Zocker für seinen Daniel Düsentrieb-verdächtigen Eigenbau einen Tüftlerpreis bekommen müssen.
Um richtige Manipulationen handelt es sich weder bei Shannons Minicomputer noch bei Kaisans Stoppuhr, denn keine dieser Vorrichtungen greift in den Spielverlauf ein. Die Casinos können also maximal Zutrittsverbote aussprechen. Zum Fall für den Staatsanwalt wurde dagegen jenes berüchtigte Trio, das vor einigen Jahren von mehreren Mobiltelefonen erzeugte Magnetfelder einsetzte (und nicht etwa Laserstrahlen, wie oft irrtümlich berichtet wurde), um den Lauf der Roulettekugel zu beeinflussen und das noble Casino Ritz in London um einige Millionen zu erleichtern. Was dabei oft nicht erwähnt wird: Derartige Coups setzen voraus, dass der Croupier am Tisch eingeweiht ist und mitmacht. Denn ein Magnetfeld nützt nur dann etwas, wenn die Kugel auch aus magnetischem Material besteht. Das ist bei einer normalen Kugel natürlich nicht der Fall - in allen Fällen von "Magnettricks" waren die Kugeln stets durch die Croupiers unauffällig ausgetauscht worden. Hier offenbart sich der größte Schwachpunkt jedes Sicherheitssystems: Die potentielle Bestechlichkeit von Menschen. Ob Flughafen oder Casino: Gegen diesen Faktor helfen weder Verbote noch Leibesvisitationen.
Bei Kartenspielen wird von jeher mit gezinkten Karten betrogen. Tatsächlich ist es hauptsächlich das Roulettespiel, das die Fantasie von Bastlern beflügelt und sie zu den unglaublichsten technischen und mechanischen Vorrichtungen anspornt. Statt Magnetismus setzte eine andere Gruppe von Casino-Betrügern am Körper angebrachte Druckluftpatronen ein, um die Roulettekugel buchstäblich in den Zielbereich zu blasen. Damit das nicht auffällt, ist natürlich ein Ablenkungsmanöver notwendig, das für einen kurzen Augenblick die Aufmerksamkeit der Mitspieler vom Kessel ablenkt. Auch hier bewiesen die Täter Kreativität: Die Einfälle reichten von Ohnmachtsanfällen attraktiver Damen bis zu (verfrühtem) Jubelgeschrei über einen vermeintlichen Gewinn.
Entscheidend für die Strafwürdigkeit des Einsatzes technischer Vorrichtungen ist deren Funktionsweise. Der Einsatz reiner Messtechnik verschafft zwar dem Spieler Vorteile, ist aber nicht illegal. Greifen technische Hilfsmittel dagegen ins Spielgeschehen ein, ist der Tatbestand des Betruges erfüllt. Wer dabei erwischt wird, riskiert nicht nur ein Hausverbot, sondern die Strafverfolgung auf Anzeige des jeweiligen Casinos - und damit Geld- oder schlimmstenfalls Haftstrafen.
Die Anhänger mathematisch-naturwissenschaftlich begründeter Glücksspielsysteme gehen oft noch einen Schritt weiter und setzen auch die Ingenieurskunst ein, um das System
- sprich: das Haus - zu schlagen. Thorp und sein Kollege Claude Shannon entwickelten einen handlichen Computer, mit dessen Hilfe sie ihre Methode perfektionieren wollten. Christian Kaisan, einem der berühmtesten und erfolgreichsten "Kesselgucker", brachte die Verwendung einer "sprechenden Stoppuhr" inklusive Schalter im Schuh (!) Anfang der Neunziger ein Hausverbot in den Casinos Austria ein, die technische Hilfsmittel danach ganz und gar verboten. Eigentlich hätte der auch als "Sachse" bekannte Zocker für seinen Daniel Düsentrieb-verdächtigen Eigenbau einen Tüftlerpreis bekommen müssen.
Um richtige Manipulationen handelt es sich weder bei Shannons Minicomputer noch bei Kaisans Stoppuhr, denn keine dieser Vorrichtungen greift in den Spielverlauf ein. Die Casinos können also maximal Zutrittsverbote aussprechen. Zum Fall für den Staatsanwalt wurde dagegen jenes berüchtigte Trio, das vor einigen Jahren von mehreren Mobiltelefonen erzeugte Magnetfelder einsetzte (und nicht etwa Laserstrahlen, wie oft irrtümlich berichtet wurde), um den Lauf der Roulettekugel zu beeinflussen und das noble Casino Ritz in London um einige Millionen zu erleichtern. Was dabei oft nicht erwähnt wird: Derartige Coups setzen voraus, dass der Croupier am Tisch eingeweiht ist und mitmacht. Denn ein Magnetfeld nützt nur dann etwas, wenn die Kugel auch aus magnetischem Material besteht. Das ist bei einer normalen Kugel natürlich nicht der Fall - in allen Fällen von "Magnettricks" waren die Kugeln stets durch die Croupiers unauffällig ausgetauscht worden. Hier offenbart sich der größte Schwachpunkt jedes Sicherheitssystems: Die potentielle Bestechlichkeit von Menschen. Ob Flughafen oder Casino: Gegen diesen Faktor helfen weder Verbote noch Leibesvisitationen.
Bei Kartenspielen wird von jeher mit gezinkten Karten betrogen. Tatsächlich ist es hauptsächlich das Roulettespiel, das die Fantasie von Bastlern beflügelt und sie zu den unglaublichsten technischen und mechanischen Vorrichtungen anspornt. Statt Magnetismus setzte eine andere Gruppe von Casino-Betrügern am Körper angebrachte Druckluftpatronen ein, um die Roulettekugel buchstäblich in den Zielbereich zu blasen. Damit das nicht auffällt, ist natürlich ein Ablenkungsmanöver notwendig, das für einen kurzen Augenblick die Aufmerksamkeit der Mitspieler vom Kessel ablenkt. Auch hier bewiesen die Täter Kreativität: Die Einfälle reichten von Ohnmachtsanfällen attraktiver Damen bis zu (verfrühtem) Jubelgeschrei über einen vermeintlichen Gewinn.
Entscheidend für die Strafwürdigkeit des Einsatzes technischer Vorrichtungen ist deren Funktionsweise. Der Einsatz reiner Messtechnik verschafft zwar dem Spieler Vorteile, ist aber nicht illegal. Greifen technische Hilfsmittel dagegen ins Spielgeschehen ein, ist der Tatbestand des Betruges erfüllt. Wer dabei erwischt wird, riskiert nicht nur ein Hausverbot, sondern die Strafverfolgung auf Anzeige des jeweiligen Casinos - und damit Geld- oder schlimmstenfalls Haftstrafen.