spielo
08.02.2010, 02:18
Wegen Casinobesuch: Mutter vergisst ihr Kind in Restaurant
SCHAFFHAUSEN - Das Glücksspiel war einer Mutter in Schaffhausen am Samstag offenbar wichtiger als ihre Tochter: Um kurz ins Casino gehen zu können, übergab sie die 6-Jährige in einem Restaurant einer ihr namentlich nicht bekannten Frau zum "Aufpassen" - und vergass das Kind.
Auf das Mädchen aufmerksam wurde ein Angestellter des Restaurants, wie die Schaffhauser Polizei mitteilte. Er meldete den Ordnungshütern, dass sich seit etwa zwei Stunden ein Kind ohne Eltern bei ihnen aufhalte. Die ausgerückten Beamten nahmen das Mädchen in der Folge mit auf den Polizeiposten.
Nach "eingehender Suche" fanden die Beamten heraus, dass sich die Mutter im Casino aufhielt. Diese erklärte ihnen, sie habe ihre Tochter im Restaurant einer ihr namentlich nicht bekannten Frau zum "Aufpassen" anvertraut, damit sie kurz ins Casino gehen könne. Dort habe sie wohl die Zeit vergessen.
Die nicht in Schaffhausen wohnhafte Frau muss mit einer Strafanzeige und einer polizeilichen Meldung an die zuständige Vormundschaftsbehörde rechnen.
Quelle: <a href="http://www.volksblatt.li">http://www.volksblatt.li</a>
SCHAFFHAUSEN - Das Glücksspiel war einer Mutter in Schaffhausen am Samstag offenbar wichtiger als ihre Tochter: Um kurz ins Casino gehen zu können, übergab sie die 6-Jährige in einem Restaurant einer ihr namentlich nicht bekannten Frau zum "Aufpassen" - und vergass das Kind.
Auf das Mädchen aufmerksam wurde ein Angestellter des Restaurants, wie die Schaffhauser Polizei mitteilte. Er meldete den Ordnungshütern, dass sich seit etwa zwei Stunden ein Kind ohne Eltern bei ihnen aufhalte. Die ausgerückten Beamten nahmen das Mädchen in der Folge mit auf den Polizeiposten.
Nach "eingehender Suche" fanden die Beamten heraus, dass sich die Mutter im Casino aufhielt. Diese erklärte ihnen, sie habe ihre Tochter im Restaurant einer ihr namentlich nicht bekannten Frau zum "Aufpassen" anvertraut, damit sie kurz ins Casino gehen könne. Dort habe sie wohl die Zeit vergessen.
Die nicht in Schaffhausen wohnhafte Frau muss mit einer Strafanzeige und einer polizeilichen Meldung an die zuständige Vormundschaftsbehörde rechnen.
Quelle: <a href="http://www.volksblatt.li">http://www.volksblatt.li</a>