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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amtsgericht Hamburg zu GEMA-Gebühren: Spielhallenbetreiber muss nicht zahlen!



News
07.06.2018, 18:03
Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.06.2018 eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) gegen einen in Hamburg ansässigen Spielhallenbetreiber abgewiesen.

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