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    Lottospielen im Internet bleibt gefährlich

    Frankfurt/Main - Kaum ist das Verbot von Online-Glücksspielen passé, werben die Anbieter von Internet-Lotto schon wieder fleißig. "Lotto ist zurück" verspricht das Unternehmen Jaxx in einer Werbebotschaft. Und auch Konkurrent Tipp24 versucht Kunden zu gewinnen: Der Weg sei wieder frei für Lotto im Internet, heißt es in einer E-Mail. Mit ihren Slogans suggerieren die Firmen, dass Verbraucher ab jetzt wieder bequem über das Internet bei der staatlichen Lotterie mitspielen können.


    Doch dem ist mitnichten so. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)in Luxemburg hat zwar vor einigen Tagen überraschend den Glücksspiel-Staatsvertrag der Bundesländer in der jetzigen Form für unzulässig erklärt. Denn dessen Ziel, die Spielsucht einzudämmen, sei durch die Werbung der staatlichen Lotterien ad absurdum geführt worden. Das Urteil wirkte auch wie ein Geschenk für die Online-Anbieter. Deren Börsenkurse legten deutlich zu.

    Und tatsächlich könnten Kunden nun theoretisch wieder über das Internet an der staatlichen Lotterie teilnehmen, also an Lotto, Toto, Spiel 77. Doch auch wenn es auf den ersten Blick auf den Internetseiten von Tipp24 oder Jaxx so aussieht: Wer dort Lotto spielt, nimmt nicht an der staatlichen Lotterie teil. Denn das Geschäftsmodell der Unternehmen ist noch das gleiche wie vor dem Urteil aus Luxemburg. Das bedeutet: Wer beispielsweise bei Tipp24.com einen Lottoschein ausfüllt, nimmt nicht direkt an der deutschen Lotterie teil. Der Spieler wettet vielmehr bei der Tipp24-Minderheitsbeteiligung MyLotto24, die ihren Sitz in Großbritannien hat, auf den Ausgang der deutschen Lottoziehung. Er nimmt also an einer Privat-Lotterie teil.

    Bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages war das noch anders. Damals kooperierten die privaten Anbieter mit den staatlichen Lottostellen in Deutschland. Alle Tipps, die online ausgefüllt wurden, wurden anschließend an die staatlichen Gesellschaften weitergereicht. Die Online-Anbieter waren also lediglich Vermittler, sie veranstalteten keine eigene Lotterie. Für die Spieler hatte das damalige Modell Vorteile: Sie konnten ihre Scheine zu Hause am Computer ausfüllen, anstatt in einem schmuddeligen Kiosk ihre Kreuzchen zu machen. Und trotzdem hatten sie die staatliche Garantie auf eine Auszahlung, wenn sie denn den Jackpot knackten.

    Anders dagegen bei dem Modell, auf das Tipp24, Jaxx und andere umstellten, als das Online-Spiel verboten wurde. Sie errichteten neue Gesellschaften, meist in Großbritannien, die nun eigene Lotterien veranstalteten. Diese bieten zwar die gleichen Quoten wie der deutsche Toto- und Lottoblock. Das Problem an diesem sogenannten Buchmachermodell ist jedoch, dass die Gewinne nicht staatlich abgesichert sind. Geht einer der Anbieter Pleite, so sind die Gewinne futsch. Wer also gerade dann den Jackpot geknackt hat, geht dennoch leer aus.
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    Tipp24-Sprecher Frank Hoffmann verteidigt das Modell jedoch. "MyLotto hat bewiesen, dass auch größere Jackpots ausgezahlt werden", sagt er und verweist auf den September letzten Jahres, als der Jackpot von 31,7 Mio. Euro von einem Kunden geknackt wurde. Dieser erhielt sein Geld auch. Allerdings schlug sich dies eben auch im Unternehmensergebnis nieder. Am Tag nach der Ziehung musste Tipp24 sogar eine Gewinnwarnung ausgeben. Beim Ergebnis vor Steuern und Zinsen musste es für das dritte Quartal 2009 einen Verlust von über zehn Mio. Euro ausweisen. Sollte ein ähnlicher "Glücksfall" einem der Unternehmen das Genick brechen, so wären die Gewinne der Kunden dahin. MyLotto versichert zwar, dass es für solche Fälle versichert sei. Es bleibt aber ein Restrisiko.

    So hat das Luxemburger Urteil bislang für die Kunden nur eine kleine rechtliche Änderung mit sich gebracht. Solange das Internetglücksspiel in Deutschland verboten war, mussten die Spieler nach dem Ausfüllen des Lottoscheins bei den privaten Anbietern im Internet versichern, sich nicht in Deutschland aufzuhalten. Denn nur wer im Ausland tippte, tat dies legal, in Deutschland war Online-Tippen ja verboten. Nun entfällt diese Frage.

    Immerhin streben die Online-Wettanbieter an, auch wieder das alte Modell anzubieten, bei dem die Scheine einfach an die staatliche Lotterie weitergereicht werden, auch Brokerage-Modell genannt. Frank Hoffmann rechnet jedoch mit mehreren Wochen Anlaufzeit. "Zunächst muss die Rechtslage geklärt werden, dann strebt die Tipp24 SE aber wieder das Brokerage-Modell in Deutschland an", so Hoffmann. Es müssten auch zunächst Kontakte zu den Landeslotteriegesellschaften hergestellt werden, an die die Scheine wieder offiziell weitergereicht werden können. Außerdem fehlten noch die nötigen technischen Voraussetzungen.
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    Gruss Spielo

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  2. #2
    Neuer Benutzer Avatar von PokerSuperSpieler
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    Lottospielen im Internet bleibt gefährlich

    Hier noch eine Ergänzung zu dem Beitrag. Das Lottospielen bleibt auch weiterhin verboten. Jetzt hat BGH endgültig entschieden.

    Was hat der BGH entschieden?
    Derzeit sind Glücksspiele aller Art im Internet verboten. Weder der Staat noch private Anbieter dürfen im Internet Lotterien und Sportwetten anbieten. Das regelt der Glücksspielstaatsvertrag, der die Bürger vor Spielsucht schützen soll. Bei Glücksspielen im Internet gilt die Suchtgefahr als besonders groß, weil das Internet immer zugänglich ist und kaum soziale Kontrolle besteht. Der BGH hat nun entschieden, dass diese Regel des Staatsvertrags nicht gegen EU-Recht verstößt.

    Warum war das Internetverbot rechtlich umstritten?
    Weil der Glücksspielstaatsvertrag insgesamt umstritten ist. Der Vertrag wurde von den 16 Bundesländern beschlossen, um das Staatsmonopol für Sportwetten und Lotterien zu retten. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das Monopol für verfassungswidrig erklärt, wenn es nur um die Erzielung von Einnahmen gehe. Das Monopol sei nur zulässig, wenn es ganz in den Dienst der Suchtprävention gestellt werde. Der neue Staatsvertrag beschränkte deshalb von 2008 an die Werbung für die staatlichen Monopolangebote, unter anderem Lotto, Toto und Oddset. Online-Glücksspiele verbot er ganz. Allerdings hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) das nicht für ausreichend. 2010 erklärte er das deutsche Monopol für rechtswidrig. Es verstoße gegen die EU-weite Dienstleistungsfreiheit. Der Staat erlaube den Monopolangeboten immer noch zu viel Werbung, außerdem gehe er nicht konsequent gegen Spielsucht vor, etwa bei Spielautomaten. Gestern entschied der BGH aber, dass zumindest das Verbot von Online-Glücksspielen zulässig sei – schließlich gelte es sowohl für staatliche als auch private Anbieter.
    Quelle: <a href="http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/gluecksspiel-im-internet-bleibt-verboten--50118047.html">http://www.badische-zeitung.de/nachrich ... 18047.html</a>
    Es ist nur fraglich ob dieses Verbot etwas ausmachen wird. In meinem Umfeld spielen Viele Lotto und Glücksspiel im Internet. So wie ich es verstanden habe, ist das Spielen selbst nicht verboten. Sondern nur das Anbieten aus Deutschland aus. Die meisten Anbieter haben ihren Hauptsitz irgendwo im Ausland.

    Bei Lotto ist es natürlich sehr nachteilig, da die Gewinne bei privaten Lotterien nicht garantiert sind, bei Glücksspiel sehe ich weniger Probleme, da die Gewinne in Regel nicht so hoch sind.

    _________________
    Auch ein Versuch dem Glück ein wenig nachhelfen: Lotto 6 aus 49, Spiel 77, SKL und NKL - Ich spiele alles, aber nur bei hohen Jackpots und wenn ich zufällig vorort bin!

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