Die Regelung des § 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels, wonach die Glücksspielabgabe auch für Glücksspiele von Spielern zu entrichten ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Land Schleswig-Holstein...

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