Der BGH hatte am 22. Mai einen viel beachteten Hinweisbeschluss erlassen, in welchem das Gericht seine gegenwärtige Einschätzung zur Beurteilung von Spielerklagen gegen Sportwettanbieter mitgeteilt hat. Nach diesem Beschluss müssen Anbieter Spielern ihre Wettverluste, die sie unter Geltung des europarechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrags 2012 erlitten haben, erstatten.
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