Mit Beschluss vom 29.04.2024 – Az. 8 O 1125/23 – hat das LG Erfurt in einer Spielerklage zur Sportwette seine Absicht kundgetan, dem Europäischen Gerichtshof drei Grundsatzfragen zur Klärung vorzulegen. Der Beschluss in dem von REDEKER geführten Verfahren ist bei Beck-Online veröffentlicht (LG Erfurt, BeckRS 2024, 8815).


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