Bereits Anfang Februar sprach der Landtag in Baden-Württemberg über einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes. Die einzige Änderung ist, den Termin für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für die Zeit nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2017 um ein Jahr – auf den 29. Februar 2016 – vorzuverlegen. Der Staatsgerichtshof Baden-Württembergs hatte den ursprünglichen Termin zuvor beanstandet. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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