Als Mitte September die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft und Vertreter der Eidgenössischen Spielbankenkommission zuschlugen, war in der Nachbarschaft wohl niemand überrascht. Denn das Sportcafé an der Guisanstrasse im Burgdorfer Nordquartier war schon lange im Verdacht gestanden, ein Treffpunkt für Leute zu sein, die dem illegalen Glücksspiel frönen.

Mit Rollläden wurde stets dafür gesorgt, dass die Barbesucher gut von der Aussenwelt abgeschirmt waren. An der Razzia wurden elektronische Geräte sichergestellt, darunter vier Sportwettenterminals. Die Behörden nahmen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Lotterie-, das Spielbanken- und das Ausländergesetz auf.

Drei Verurteilte

Wie eine Nachfrage bei der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau ergeben hat, sind die Ermittlungen inzwischen abgeschlossen und die ausgestellten Strafbefehle rechtskräftig. Der Betreiber des Sportcafés, ein 27-jähriger Kosovare, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 6600 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Busse in Höhe von 4100 Franken aber muss er bezahlen. Dazu kommen Gebühren von 500 Franken.

Für die Staatsanwaltschaft ist erwiesen, dass der Mann in besagter Bar gewerbsmässig illegale Sportwetten vermittelt hat. Zudem habe er ohne Bewilligung eine serbische Frau beschäftigt. Zudem verfügte er nicht über die erforderliche Betriebsbewilligung.

Post von den Behörden bekam auch ein 35-jähriger Schweizer. Er muss eine Busse von 1500 Franken und 500 Franken Gebühren bezahlen. Er war ursprünglich der Mieter der Räumlichkeiten an der Guisanstrasse 2 gewesen, vermietete diese dann aber an den Betreiber des Sportcafés unter der Hand weiter. Die Bewilligungsbehörden informierte er darüber allerdings nicht.

Schliesslich ging auch an die 27-jährige Serbin, die illegal in der Bar arbeitete, ein Strafbefehl. Ob sie diesen allerdings erhalten und gelesen hat, ist unklar: Der teure Brief wurde an eine Adresse in Serbien geschickt. Die Frau wurde wegen Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 1800 Franken und einer Busse von 400 Franken verurteilt. Auch sie muss zudem Gebühren in Höhe von 500 Franken begleichen.

Parallelen zur Matrixx-Bar

Mittlerweile steht fest, dass die Razzia und die anschliessenden Verurteilungen ihre Wirkung nicht verfehlt haben: Wie ein Augenschein vor Ort ergab, wurde das Sportcafé kürzlich leer geräumt und geschlossen. Seither steht dieser Teil des Flachbaus einsam und verlassen da.

Es ist nicht das erste Mal, dass in Burgdorf illegale Sportwetten für Aufsehen sorgen: Anfang Mai 2013 fand in der damaligen Matrixx-Bar an der Rütschelengasse eine Razzia statt. Auch dort bekam der serbische Betreiber Post vom Staatsanwalt. Er musste eine Busse von 4100 Franken bezahlen und wurde zudem zu einer Geldstrafe von 2700 Franken verurteilt. Dazu kam eine Ersatzforderung des Staates von 7150 Franken. Das Ende des Lokals gleicht jenem des Sportcafés aufs Haar: Die Matrixx-Bar wurde später definitiv geschlossen. Kurz darauf eröffnete an selber Stätte ein neues Gastrolokal.

berner.zeitung