In einem von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Beschwerdeverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 29.04.2015 (Az.: 4 B 1464/14) erhebliche Zweifel an der einseitigen Anwendung des Trennungsgebots in § 21 Abs. 2 GlüStV zulasten der Sportwettenvermittlung geäußert. § 21 Abs. 2 GlüStV verbietet die Vermittlung... (Keine Kommentare) Weiterlesen →