Der Verkauf von Lotterieprodukten (u.a. Rubbellose und Brieflose) ist in den meisten Bundesländern nicht per Gesetz geregelt. Lediglich eine lapidare Selbstbeschränkung der Österreichischen Lotterien soll den Verkauf in Trafiken und Tankstellen an unter 16-Jährige zurückhalten. Unabhängige Kontrollen zeigen jedoch, dass 36% der Verkaufsstellen die Selbstbeschränkung missachten. Weiterlesen
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