In zwei Entscheidungen (VGH München, Urt. v. 09.03.2015 - Az.: 7 BV 13.2153 und Urt. v. 09.03.2015 - Az.: 7 B 14.1605) hat der VGH München festgestellt, dass ein Fall der unzulässigen Schleichwerbung im Fernsehen vorliegt, wenn nahezu in jeder Kamera-Einstellung ein Logo des Poker-Anbieters "Fulltiltpoker.net" gezeigt wird, das auf im Internet angebotene Dienstleistungen hinweist. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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