• Fast 100 illegale Glücksspielgeräte stillgelegt

        Potsdam. Bei Kontrollen sind in Brandenburger Spielhallen und
        Gaststätten 99 illegale Glücksspielgeräte stillgelegt
        oder beschlagnahmt worden.


        In 14 Fällen wurden Strafanzeigen wegen Verdachts des unerlaubten Glücksspiels aufgenommen, wie Wirtschafts-, Innen- und Arbeitsministerium am Mittwoch in Potsdam mitteilten. Bei einem Großteil der Geräte habe es sich um sogenannte Fun-Games-Geräte gehandelt. Diese dürfen nach der Spielverordnung nicht mehr aufgestellt werden, da sie «pathologisches Spielverhalten» förderten.

        Bei den Kontrollen waren den Angaben zufolge 89 Spielhallen in 40 Städten und Gemeinden sowie 24 Gaststätten, Internet- und Billard-Cafés sowie zwei Wettbüros überprüft worden. In zahlreichen Spielhallen war die Zahl der zulässigen Geldspielgeräte überschritten. Auch Messeneuheiten von 2009 seien festgestellt worden, die mit falschen Zulassungszeichen älterer Geräte versehen waren, da die neuen Geräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt noch keine Zulassung haben.

        Spielautomaten unterliegen nach Angaben der Ministerien strengen Regeln. Um in Gaststätten und Spielhallen die Spielsucht zu bekämpfen, ist die Zahl der Geldspielgeräte pro Spielstätte begrenzt. Auch die Verlust- und Gewinnmöglichkeiten seien durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Damit unterschieden sich die Spielhallen von öffentlichen Spielbanken.

        Quelle: <a href="http://www.ad-hoc-news.de">http://www.ad-hoc-news.de</a>