Alle Gastro-Geldspieler technisch sichern. Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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