Pröll will Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärfen
Finanzminister stellt Transparenzpaket für Finanzplatz Österreich vor

Wien (OTS) - "Österreich hat in den vergangenen Tagen in Sachen Transparenz einen gewaltigen Schritt nach vorne gemacht. Erstmals setzt Österreich bei der Amtshilfe in Steuerfragen den internationalen Standard der OECD um", sagt Finanzminister Josef Pröll. Damit sei das Ende der Fahnenstange in Transparenzfragen aber noch nicht erreicht. Auf internationaler Ebene gehe es jetzt darum, Transparenz auch bei Trusts, anonymen Firmen und sonstigen anonymen Veranlagungsformen durchzusetzen.

Aber auch auf nationaler Ebene gebe es Verbesserungsbedarf, konstatiert Pröll. "In vielen Rechtsbereichen finden sich Bestimmungen, die viele Jahre alt sind und einfach nicht mehr dem internationalen Standard im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entsprechen. Hier haben wir Handlungsbedarf."

Die nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen betreffen vor allem den Bereich der Strafverfolgung, gewisse Bereiche des Wirtschaftsrechts
und gewisse Aspekte der Organisation der Verwaltung.

"Mir als Finanzminister ist es ein Anliegen, dass auf dem Finanzplatz Österreichs die höchsten internationalen Transparenz- und Rechtsstandards eingehalten werden. Ich werde daher anregen, dass wir gemeinsam mit dem Justiz-, dem Wirtschafts-, dem Innen-, und dem
Außenministerium ein Bündel an Maßnahmen ausarbeiten - ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich", so der Finanzminister.

Das Paket werde unter anderem die folgenden 10 Punkte enthalten:

Eigengeldwäsche soll ein eigener Straftatbestand werden: Als Geldwäsche gilt in Österreich nur, wenn für dritte Personen Gewinne aus deren Straftaten gewaschen werden. Das Waschen von Gewinnen aus eigenen Straftaten ist in Österreich derzeit kein eigener Straftatbestand.

Trennung von Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren: Derzeit führt eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung in der Regel sofort zur
Einleitung eines Strafverfahrens. Dadurch könnten kriminelle oder terroristische Organisationen vorgewarnt werden. Es soll daher eine
schärfere Trennung geben: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen zunächst eingehend analysiert und untersucht werden können, bevor formal ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient. Es soll eine Ausweitung dahingehend erfolgen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (die Transaktion also nicht explizit der Geldwäsche dienen muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die Finanzierung terroristischer Akte geht).

Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle beim Empfang, der Analyse und der Weiterleitung
von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle mehr Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen betreffend Terrorismusfinanzierung erhalten.

Mehr Kompetenzen für FMA: FMA soll unter anderem explizite Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen.

Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der Geldwäschebeauftragten in Finanzinstituten sollen genauer definiert
werden (z.B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff haben und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des
Finanzinstitutes angesiedelt sind).

Transparenz bei Aktiengesellschaften: Inhaberaktien sollen künftig nur noch bei börsennotierten Gesellschaften zulässig sein. Außerdem
soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.

Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen prinzipiell in allen Fällen öffentlich registriert sein. Schon bisher scheinen die Begünstigten in vielen Fällen in der öffentlichen Stiftungsurkunde auf, es gibt aber in gewissen Fällen Ausnahmen etwa, wenn die Begünstigten erst nach der Gründung der Stiftung durch eine in der Stiftungsurkunde genannte Stelle benannt werden.

Verschärfung beim Einfrieren von Vermögenswerten: Das Einfrieren von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist in Österreich derzeit nur möglich, wenn es einen Bezug zum Ausland gibt. Künftig soll es auch bei nicht grenzüberschreitenden Sachverhalten ermöglicht werden.

Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Bei Casinos soll künftig bei sämtlichen Transaktionen über 3000 Euro die Identität der Kunden festgestellt werden. Derzeit passiert das nur bei EU- und EWR-Bürgern, nicht aber bei Kunden, die von außerhalb des EWR-Raums kommen. Außerdem soll klargestellt werden, wie Geldwäsche-Bestimmungen speziell im Bereich der Internet-Casinos anzuwenden sind.

"Wir wollen nicht, dass Drogenhändler ihre Profite weißwaschen können, und wir wollen der Finanzierung von Terrororganisationen einen Riegel vorschieben. Ich als Finanzminister werde alles tun, um Verbrechern und Terroristen das Leben so schwer wie möglich zu machen", schloss Pröll.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Finanzen
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 514 33 - 500 004

veröffentlicht am: 29.09.2009 15:56