Leitsätze: 1. Glücksspielangebote im Internet, die keinerlei Vorkehrungen für einen wirksamen Schutz gegen die Teilnahme von Minderjährigen, die Verhinderung von übermäßigem Spielen und die Bekämpfung der Entwicklung von Spielsucht enthalten, sind nicht erlaubnisfähig und selbst nach der beabsichtigten Rechtsänderung im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 unzulässig.

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