Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 10. März 2021 (Az. 11 K 3030/15 E,G) entschieden.
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Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 10. März 2021 (Az. 11 K 3030/15 E,G) entschieden.
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