Laut Glücksspiel- änderungsstaatsvertrag haben Spielhallenerlaubnisse, die nach dem 28. Oktober 2011 erteilt wurden, nur ein Jahr Gültigkeit. Das ist nicht haltbar, sagt das Verwaltungsgericht Osnabrück, wie games & business-Experte RA Dr. Damir Böhm berichtet. (Keine Kommentare) Weiterlesen