14 Bundesländer haben den neuen Staatsvertrag bereits bestätigt - ein Land mehr als für das Inkrafttreten notwendig. Schleswig-Holstein verweigerte die Zustimmung. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag sieht vor, dass die Länder weiterhin ein weitreichendes Monopol auf Lotterien und deren Einnahmen behalten. Der Glücksspielmarkt wird jedoch für private Anbieter geöffnet. Dies betrifft auch Sportwetten. Sie dürfen ebenso wie Lotterien auch wieder über das Internet abgeschlossen werden. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten.
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