Sportwetten: Dürfen in Berlin nicht privat vermittelt werden

Die Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch Private im Land Berlin ist nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages und den dazu in Berlin erlassenen Ausführungsbestimmungen weiterhin unzulässig. Die unerlaubte Betätigung kann mit sofortiger Wirkung verboten werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in mehreren Eilverfahren entschieden. Danach könnten entsprechende Verbote auch durchgesetzt und insbesondere Zwangsgelder in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt werden, wenn die Anbieter dem Verbot nicht nachkämen, betont das Gericht.

Das OVG verweist in seiner Mitteilung auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in einem entsprechenden Fall, das die Verfassungsbeschwerde eines im Land Niedersachsen ansässigen privaten Sportwettenanbieters zurückgewiesen und gegen die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag für das Eilrechtsschutzverfahren keine Einwendungen erhoben hat. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sehe sich damit in seiner Rechtsprechung bestätigt.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse unter anderem vom 24.03.2009, OVG 1 S 226.08 und vom 09.04.2009, OVG 1 S 212.08

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