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  1. #1
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    Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag

    Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag

    CDU und FDP vereinbaren im Koalitionsvertrag gegebenenfalls Prüfung eines Konzessionsmodells
    Signalfunktion auch für andere Bundesländer

    Hamburg, 21.10.2009 – Ende vergangener Woche besiegelten die CDU und FDP in Schleswig-Holstein mit einer 57-seitigen Koalitionsvereinbarung ihr künftiges Regierungsbündnis – und das Ende des Glücksspielstaatsvertrages. Auf Seite sieben heißt es unter anderem: "Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag und drängt auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage... ?Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen."

    Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 01.01.2008 für zunächst vier Jahre und würde am 31.12.2011 außer Kraft treten, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. "Wir begrüßen die Ankündigung aus Schleswig-Holstein", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Dies sollte ein Signal auch für andere Bundesländer sein, jetzt gemeinsam mit allen Marktteilnehmern eine maßvolle und sachgerechte Regelung für das deutsche Lotto und die Lotterien zu finden."

    Zur Bekämpfung einer vermeintlichen Suchtgefährdung schränkt der Glücksspielstaatsvertrag insbesondere die Werbung und den gewerblichen Vertrieb für das traditionelle "Lotto 6 aus 49" und die Klassenlotterien stark ein, während das ungleich suchtgefährlichere Automatenspiel außen vor gelassen wird. Bereits vor seinem Erlass wurde der Glücksspielstaatsvertrag deshalb in den Landtagen äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere die schleswig-holsteinische CDU hatte bis zuletzt eine verfassungs- und europarechtlich angemessene Regelung des Glücksspielmarktes gefordert. Mit Einführung des Staatsvertrages brachen, wie von Wirtschaftsexperten prognostiziert, die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich um 30 Prozent ein, nicht zuletzt auch durch das Internetverbot für Lotterien.

    Quelle: Deutscher Lottoverband
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  2. #2
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    Private Spielbanken: Privatisierung mit Augenmaß

    Private Spielbanken: Privatisierung mit Augenmaß

    Berlin, 23. Oktober 2009. Der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) begrüßt die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Schleswig-Holstein zur Kündigung des Glücksspielstaatsvertrages und zur Privatisierung der Spielbanken. Die Kündigung des Staatsvertrages schafft die Voraussetzung für eine gesetzliche Neuregelung des Glücksspielrechts mit anspruchsvollem Konzessionsmodell und wirksamen Spielerschutz. Damit können nach Ansicht des Bundesverbandes privater Spielbanken die Schwächen und Nachteile des Glücksspielstaatsvertrages überwunden werden. Die Privatisierung der Spielbanken schafft Raum für einen wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Betrieb der Spielbanken in Schleswig-Holstein, wenn die Betreiber nach strenger Prüfung für begrenzte Glücksspielangebote zugelassen werden.

    Martin Reeckmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Spielbanken, sagte am Freitag in Berlin: "Die in den Glücksspielstaatsvertrag gesetzten Hoffnungen auf Verbesserung des Spielerschutzes haben sich nur teilweise erfüllt. Weite Teile des Glücksspielmarkts sind unverändert nicht mit wirksamer Spielsuchtprävention und aufsichtsbehördlicher Kontrolle ausgestattet. In Spielbanken gesperrte Spieler wandern in Spielhallen und ins Internet ab. Das totale Internetverbot hat obendrein zu erheblichen Verlagerungen von Umsätzen in das Ausland geführt. Der Förderung von Breitensport, Kultur und Wohlfahrt hat der Glücksspielstaatsvertrag einen Bärendienst erwiesen."

    Er fügte hinzu: "Die Alternative zum Glücksspielstaatsvertrag liegt nicht in einer uferlosen Öffnung des Glücksspielmarkts nach dem Prinzip der Gewerbefreiheit. Angezeigt ist vielmehr eine standort- und produktbezogene Begrenzung der Angebote und eine effektive Aufsicht durch spezialisierte Behörden. Die gesetzliche Regulierung insgesamt muss dem Gefährdungspotential der einzelnen Glücksspielprodukte entsprechen und dementsprechend abgestuft sein. Es hat wenig Sinn, einerseits für 80 Spielbankstandorte Sozialkonzepte und Zutrittskontrollen vorzuschreiben und sich andererseits bei den Glücksspielangeboten der über 12.000 Spielhallen in Deutschland vor einer wirksamen Regulierung zu drücken."

    Deshalb fordert der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) den Gesetzgeber auf, bundesweit für ein einheitlich hohes Niveau des Spielerschutzes beim Glücksspiel zu sorgen. Die streng limitierten Spielbanken sind bei ihren erheblichen Anstrengungen für den Spielerschutz allein gelassen, wenn der Gesetzgeber weit verbreitete und risikobehaftete Glücksspielangebote nicht gleichwertig reguliert, so Martin Reeckmann.

    Empirische Untersuchungen zur Glücksspielsucht zeigen eindeutig, dass das Spiel an gewerblichen Geldspielautomaten mit weitem Abstand die gefährlichste Form des Glücksspiels ist. Alle Untersuchungen sind sich über die Reihenfolge der Bedeutung der verschiedenen Formen des Glücksspiels einig. Das Hauptproblem für pathologische Spieler sind die sog. Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten, nicht die Spielbanken.

    Dieses Ergebnis ist einhellig in allen Studien. Die Prozentangaben schwanken hier bei Mehrfachnennungen zwischen 80 und 90 Prozent. Etwa die Hälfte der krankhaften Spieler hat die Geldgewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten als Hauptproblem erlebt. Hier schwanken die Angaben zwischen 42 und 69 Prozent.

    Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)
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  3. #3
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    Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags bereits Anfang 2010?

    Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags bereits Anfang 2010?

    Das Land Schleswig-Holstein will entsprechend dem kürzlich zwischen CDU und FDP vereinbarten Koalitionsvertrag den umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag kündigen. Nach Presseberichten soll die Kündigung spätestens Anfang 2010 erfolgen. Die Kündigung dürfte allerdings erst Ende 2011 mit dem regulären Auslaufen des Glücksspielstaatvertrags wirksam werden, wenn sich nicht die Länder vorher auf eine einvernehmliche Änderung einigen. Auf den Medientagen in München wurde angesichts der aktuellen Entwicklung bereits über eine Öffnung des Wettmarktes im Jahr 2012 spekuliert.

    Mit der Kündigung soll eine bundeseinheitliche Änderung der Rechtslage erzwungen werden, die bislang – durch den Glücksspielsaatsvertrag noch einmal verstärkt – ein staatliches Monopol für Sportwetten und Glücksspiele vorschreibt. Schleswig-Holstein will dagegen ein Konzessionssystem einführen, das private Sportwettenanbieter erlaubt. Auch der Vertrieb von Sportwetten über das Internet – durch den Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verboten – soll zukünftig wieder möglich sein.

    Das Land strebt mit der Neuregelung eine Aufteilung des Sportwettenmarktes zwischen dem bisherigen staatlichen Monopolangebot ODDSET ("Die Sportwetten von Lotto") und privaten Anbietern an. Begründet wird dies mit einem deutlich größeren finanziellen Gewinn für den Sport. "Die Abschöpfung privater Anbieter wäre wesentlich höher, weil diese einen höheren Umsatz haben würden", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp der Deutschen Presse-Agentur dpa.

    Durch eine Liberalisierung werden höhere Umsätze erwartet. In Schleswig-Holstein belaufen sich laut Arp die garantierten Abgaben an den Sport auf mindestens 6,8 Millionen Euro. Die Einnahmen des Monopolisten sinken allerdings seit Jahren. "Wenn wir den Lottomarkt liberalisieren und attraktiver gestalten und verstärkt das Internet für Wetten nutzen, können wir auf ein Vielfaches an Einnahmen kommen", sagte Arp. Positiv zu einer Öffnung des Wettmarkts äußerte sich auch der ehemaligen EU-Sportkommissar Jan Figel. "Es ist wichtig, neue Wege zu erkunden und Geldgeber für den Sport, speziell für den Breitensport, zu finden. Wetten und Glücksspiele sind sehr bekannte und starke Einkommensquellen", so Figel.

    Angeblich haben bereits andere Bundesländer zugesagt, die sich dem Vorstoß aus dem Norden anschließen zu wollen. "Wenn wir keine Unterstützung durch andere Länder erhalten, dann gehen wir eben einen eigenen Weg", ergänzte Arp. Rechtlich dürfte eine gespaltene Rechtslage, ein Konzessionssystem in einigen Bundesländern und ein Monopol in den anderen Ländern, allerdings auf Dauer nicht haltbar sein. Spätestens dann dürfte klar sein, dass ein Monopol nicht zwingend erforderlich ist.

    isa.casino
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  4. #4
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    Internet-Glücksspiel kann in Nordrhein-Westfalen verboten we

    Und hier mal wieder das ganze Gegenteil vom deutschen Staat.... die sind so krank

    Internet-Glücksspiel kann in Nordrhein-Westfalen verboten werden

    Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen

    Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 entschieden, dass das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Nordrhein-Westfalen verboten werden kann.

    Die in Gibraltar ansässige Antragstellerin, nach eigenen Angaben weltweit größter Veranstalter von Sportwetten, bietet neben solchen Wetten weitere Glücksspiele, u. a. Casinospiele, im Internet an. Die Bezirksregierung Düsseldorf (Antragsgegnerin) als insoweit für Nordrhein-Westfalen allein zuständige Behörde untersagte der Antragstellerin, im Internet öffentliches Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags zu veranstalten. Gegen dieses sofort vollziehbare Verbot erhob die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage und beantragte zugleich, die Vollziehung des Verbots vorläufig auszusetzen. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf nur insoweit statt, als sich das Verbot auf Gebiete außerhalb Nordrhein-Westfalens erstrecke. Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem eingangs genannten Beschluss zu Lasten der Antragstellerin entschieden hat.

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Bei verständiger Würdigung des Verbots werde der Antragstellerin die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels nur insoweit untersagt, als das Angebot in Nordrhein-Westfalen abrufbar sei und damit von Nordrhein-Westfalen aus eine Teilnahme am Glücksspiel ermöglicht werde. Dieses Verbot sei nach dem Glücksspielstaatsvertrag gerechtfertigt; der Glücksspielstaatsvertrag sei seinerseits mit dem Grundgesetz und mit dem Europarecht vereinbar.

    Nach dem Glücksspielstaatsvertrag könne die zuständige Behörde u. a. die Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele untersagen. Diese Voraussetzungen seien hier erfüllt. Die Antragstellerin veranstalte in Nordrhein-Westfalen per Internet Glücksspiele, weil dort die Möglichkeit zur Teilnahme geboten werde. Das Veranstalten von Glücksspielen im Internet sei verboten und damit unerlaubt.

    Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Verbot stelle zwar einen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit dar. Dieser sei aber gerechtfertigt. Er diene dem legitimen Ziel, die Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität zu schützen, und sei verhältnismäßig.

    Das Verbot beschränke zwar zugleich auch den europarechtlich geschützten freien Dienstleistungsverkehr. Diese Beschränkung sei aber, wie sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebe, gerechtfertigt, weil sie den zuvor genannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses diene und nicht unverhältnismäßig sei.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

    Aktenzeichen: 13 B 736/09

    Quelle: Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
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  5. #5
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    Kiel kündigt Glücksspielvertrag zum Ende 2011

    So etwas kann sich unser Land nicht leisten» - Kiel kündigt Glücksspielvertrag zum Ende 2011
    Frankfurt/Kiel (ddp-nrd).


    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wird zum Jahresende den Glücksspielvertrag kündigen. Damit laufe der Vertrag Ende 2011 aus, sagte Christian von Boetticher, CDU-Fraktionschef im Kieler Landtag, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstagausgabe). Die Entscheidung folge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Kiel, sagte Boetticher.

    Ein neuer Glücksspielvertrag zwischen den Bundesländern ist damit unwahrscheinlich. Zur Bekämpfung einer Suchtgefahr verbietet der Vertrag unter anderem Online-Glücksspiele in Deutschland. Dafür tauge das Verbot aber nicht, kritisierte Boetticher. Vielmehr würden Betreiber ins Ausland abwandern, wodurch den Bundesländern Arbeitsplätze und Steuern verloren gingen. «So etwas kann sich unser Land nicht leisten», sagte Boetticher dem Blatt. Außerdem gebe es im Internet rund 3000 Seiten für Glücksspiele, die von immer mehr Menschen genutzt würden.

    Schleswig-Holstein wolle das Glücksspiel privatisieren und zugleich mit den Betreibern «eine sinnvolle Prävention verabreden». Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit 1. Januar 2008 für zunächst vier Jahre und tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. Seit Einführung des Staatsvertrags brachen die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich laut Deutschem Lottoverband um 30 Prozent ein. (ddp)

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  6. #6

    Re: Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag

    Na immerhin im Norden scheint man die Zeichen der Zeit schon erkannt zu haben...

  7. #7
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    Generalanwalt stärkt Modell des Glücks-spielstaatsvertrage

    Generalanwalt stärkt Modell des Glücks-spielstaatsvertrage
    * Ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig
    * Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie
    * Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Schlussanträge des Generalanwalts

    Stuttgart, 17. Dezember 2009. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat heute das Modell des gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrages gestärkt. Bot ist der bisherigen Linie des Gerichtshofes gefolgt, nach der ein ausschließlich staatliches Glücksspiel-angebot zulässig ist. In seinen europaweit relevanten Schlussanträgen zu zwei niederländi-schen Fällen macht der Generalanwalt deutlich, dass Lizenzen aus EU-Mitgliedstaaten nicht in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.

    Der Generalanwalt betonte auch, dass ein ausschließlich staatlicher Anbieter die Attraktivität seines Angebots durch die Einführung neuer Spiele und entsprechende Werbung steigern darf, um Kriminalität und Betrügereien zu bekämpfen und das Spiel in kontrollierte Bahnen zu lenken.

    "Dies ist ein weiterer Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung für die Ministerpräsidenten der Länder", sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsfüh-rer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lot-to- und Totoblocks. "Darüber hinaus sind die Schlussanträge ein Signal, dass ein Glücksspiel-staatsvertrag möglich ist, der attraktivere Spiele und angemessene Werbung vorsieht. Schon heute ist auch die Eindämmung illegaler Machenschaften ein zentrales Ziel des Glücksspiel-staatsvertrages. Dies ist insbesondere vor dem aktuellen Sportwetten-Manipulationsskandal von besonderer Bedeutung", so Repnik.
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  8. #8
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    FDP will Glücksspiel-Staatsvertrag kippen

    FDP will Glücksspiel-Staatsvertrag kippen


    Hannover (dpa/lni) - Die FDP-Landtagsfraktion will das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder kippen. Der seit 2008 gültige Staatsvertrag habe das Land Niedersachsen rund 70 Millionen-Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte Fraktionschef Christian Dürr in Hannover. Er fordert, wieder private Sportwett-Anbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Nach den Einschränkungen in Deutschland sei ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. «Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt», sagte Dürr.
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