Mit Beschlüssen vom 23. Juni 2023 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs fünf Anhörungsrügen von Spielhallenbetreibern als unbegründet zurückgewiesen.
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Mit Beschlüssen vom 23. Juni 2023 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs fünf Anhörungsrügen von Spielhallenbetreibern als unbegründet zurückgewiesen.
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