Ohne Eintrittskarte fällt Pokern nicht unter die Vergnügungssteuer, so der VwGH. Die Stadt Innsbruck wollte von Pokersalon 736.000 Euro. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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Ohne Eintrittskarte fällt Pokern nicht unter die Vergnügungssteuer, so der VwGH. Die Stadt Innsbruck wollte von Pokersalon 736.000 Euro. (Keine Kommentare) Weiterlesen