Das Verwaltungsgericht Hamburg hat "gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der getroffenen Auswahlentscheidungen in Bezug auf Spielhallen angemeldet.
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat "gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der getroffenen Auswahlentscheidungen in Bezug auf Spielhallen angemeldet.
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