Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wollte Internetanbieter dazu verpflichten, den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren, auf denen unerlaubtes Glücksspiel angeboten wird. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun klargestellt: Das ist nur möglich, wenn die Anbieter auch tatsächlich nach § 8 des Telemediengesetzes (TMG) verantwortlich sind – und das trifft hier nicht zu. […]
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