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  1. #1
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    Deutsches Sportwettenmonopol vom Europäischen Gerichtshof ge

    Deutsches Sportwettenmonopol vom Europäischen Gerichtshof gekippt: Keine kohärenten und systematischen Regelungen

    Überraschend deutlich hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das in Deutschland errichtete staatliche Monopol für Sportwetten und Lotterien für unzulässig erklärt. Nach der heutigen Pressemitteilung des EuGH hätten "die deutschen Gerichte nach Ansicht des Gerichtshofs angesichts der von ihnen in den vorliegenden Rechtssachen getroffenen Feststellungen Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt. Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann."

    Eine weitere Analyse wird nach Vorliegen der genauen Urteilsgründe erfolgen.
    Gruss Spielo

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  2. #2
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    Deutsches Sportwettenmonopol vom Europäischen Gerichtshof ge

    Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07
    "Art. 43 EG und 49 EG – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Auf der Ebene eines Bundeslands bestehendes staatliches Monopol auf die Veranstaltung von Sportwetten – Ziel der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht – Verhältnismäßigkeit – Restriktive Maßnahme, die tatsächlich darauf abzielen muss, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Glücksspieltätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen – Werbung des Monopolinhabers, die zur Teilnahme an Lotterien ermuntert – Andere Glücksspiele, die von privaten Veranstaltern angeboten werden können – Ausweitung des Angebots an anderen Glücksspielen – In einem anderen Mitgliedstaat erteilte Lizenz – Keine Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung"

    Das komplette Urteil ist hier nachzulesen.
    Gruss Spielo

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  3. #3
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    Deutsches Sportwettenmonopol vom Europäischen Gerichtshof ge

    Glücksspielmonopol erhalten, neuen Staatsvertrag EU-fest gestalten

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom (heutigen) Mittwoch , wonach der derzeit gültige Glücksspielstaatsvertrag nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, erfordert nach Einschätzung der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag eine schnelle Neufassung des Vertrages.

    "Für uns ist klar, dass wir auch weiterhin ein staatliches Monopol im Glücksspiel brauchen. Nur hierdurch lässt sich eine effektive Bekämpfung der Spielsucht erreichen, nur hierdurch können weiterhin Mittel beispielsweise in die Sportförderung fließen", sagte der Landtagsabgeordnete Wolfgang Jüttner am Mittwoch in Hannover.

    Zwar habe der EuGH entschieden, dass der derzeitige Vertrag nicht weiter gelten solle. Das Gericht habe aber grundsätzlich keine Absage an ein staatliches Monopol im Glücksspiel erteilt, führte Jüttner aus. "Der EuGH zeigt uns einen klaren Weg auf: Der neue Staatsvertrag muss noch effektiver und stringenter die Spielsucht bekämpfen. Der Vorschlag aus Schleswig-Holstein, der zum genauen Gegenteil führen würde und dem auch die niedersächsische FDP anhängt, genügt den Anforderungen der Straßburger Richter in keinem Fall. Das Kieler Modell sollte schleunigst in der Schublade verschwinden", sagte Jüttner. Die Landesregierung sei gefordert, mit den anderen Ländern möglichst schnell einen neuen Vertrag im Sinne des EuGH auszuhandeln. Jüttner: "Wir wissen allerdings, dass die Formulierung einer gemeinsamen Position der schwarz-gelben Landesregierung in Niedersachsen schwer fallen dürfte. Das Straßburger Urteil hat das Zeug dazu, den Spalt innerhalb der Koalition in dieser Frage noch zu vertiefen."

    Quelle: SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen
    Gruss Spielo

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  4. #4
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    Der Bankrott deutscher Glücksspielpolitik

    Der Bankrott deutscher Glücksspielpolitik
    Ein Kommentar von Boris Hoeller

    Welch' eine Ohrfeige für Deutschland und die Drahtzieher seiner Glücksspielpolitik. Am Tag nach dem EuGH-Urteil sollte es eigentlich richtig losgehen. Man erwartete sehnlichst den Segen aus Luxemburg für die eigene Monopolpolitik. Deutschland sollte gesäubert werden, wenn der letzte Zweifel dann beseitigt ist. Die Waffen waren schon poliert und geschmiert, Auftakt zur entscheidenden Schlacht, mit der den "Illegalen" der Lebensnerv genommen werden soll. Und dann das. Die letzten politischen Samurai und Verteidiger deutscher Lotto-Fürstentümer schauen jetzt mit einem anderem Blick auf ihre Schwerter. Der 8. September 2010, Luxemburg, Europäischer Gerichtshof, der Scherbenhaufen.

    Der Weg zum 8. September 2010 ist gepflastert mit vielen Gedenksteinen. Der Paladin deutscher Glücksspielmonopolpolitik, der Präsident der Staatlichen Verwaltung Erwin Horak hat daran seinen Anteil. Der Kampf gegen die "Illegalen" war seine Sache und sein Wirken. Doch der Stern leuchtet nicht mehr, am Tag des Urteils der Offenbarungseid: "Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird" heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Lotto und Totoblocks als Reaktion auf das Urteil. Die Politik in Bund und Ländern müsse "nun Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen".

    Jetzt? Jetzt erst? Horak, dessen staatliche Lotterieverwaltung, unlängst zu einem massiven Ordnungsgeld wegen zahlreicher Verstöße gegen eine gerichtliche Untersagung herangezogen wurde und vielfach wegen Werbeverstößen verurteilt ist, als Ratgeber für künftige Glücksspielpolitik? Wie belastbar diese "Mir san mir" Benimmart noch aufgefasst wird, muss sich zeigen.

    Doch Horak irrt, wenn er glaubt, die nun ersehnte Allianz reiche aus, um sein Monopol zu halten. Dann müsste Werbung für öffentliches Glücksspiel auch tatsächlich nicht darauf abzielen, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher zu fördern, etwa dadurch, dass sie zu einer aktiven Teilnahme am Spiel angeregt werden, durch dessen Verharmlosung oder Verleihung eines positiven Images. Eine solche Gestaltung der Werbung, wie sie eigentlich nach dem Gesetz auch gefordert ist, ist bislang nicht gelungen, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen. So bezeichnet der Europäische Gerichtshof ausdrücklich Werbung für öffentliches Glücksspiel eindeutig für unzulässig, bei der darauf verwiesen wird, dass die Einnahmen für Aktivitäten im Allgemeininteresse verwendet werden. Die deutschen Glücksspielaufsichten haben die Lottogesellschaften durch ihre Werberichtlinien zu so einem rechtswidrigen Verhalten jahrelang ermuntert, indem sie diese Werbung als zulässig dargestellt haben. Auch viele Gerichte werden ihr verständnisvolle Haltung für das staatliche Werbeverhalten zu überdenken haben.

    Es ist an der Zeit für eine Entschuldigung. Nicht nur von Horak, sondern auch von einer Vielzahl von Beamten und Richtern in Deutschland, die einer blinden Staatsräson uneinsichtig folgend einen Flurschaden angerichtet haben, der viele Existenzen beschädigt und vernichtet, Staat und Gesellschaft Milliarden gekostet hat und auch noch kosten wird.

    Für die politische Führung war Lotto immer eine Brieftasche, mit der man am Staatshaushalt vorbei das Tagesgeschehen gestalten konnte. Wenn das Staatssäckl' nicht reicht, wird's aus Lottomitteln gerichtet. Aber dazu bedarf es eines Monopols. Also machen wir ein Monopol, war die Devise. Doch diese "Macher" sind jetzt gescheitert. Die Sucht des Staats nach den Einnahmen aus dem Glücksspiel ist nicht mehr zu kaschieren hinter vermeintlichen "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses". Der Staat darf nicht selbst den anreizenden "Dealer" spielen. Der Europäische Gerichtshof hat dies in noch diplomatischer Art und Weise, aber letztlich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht und politischer Scheinheiligkeit und Heuchelei Grenzen gesetzt.

    Vor dem Spiel ist nach dem Spiel, wird man sich sagen. Auf wir sind "too big to fail" wird man hoffen und die Windmühlen werden sich noch drehen - irgendwie. Doch der 8. September 2010 wird immer in Erinnerung bleiben, zu stark war der Schlag.
    Gruss Spielo

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