Das Online-Glücksspiel wird im Zuge der Bekämpfung von Geldwäsche künftig stärker unter die Lupe genommen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, laut dem Betreiber von Glücksspielen im Internet Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen. Aufsichtsbehörden der Länder können Finanzströme verfolgen und unterbinden.
Vor Spielbeginn müssen Teilnehmer zudem eindeutig identifiziert werden. Laut Angaben der Unions-Experten Klaus-Peter Flosbach und Peter Aumer können die Aufsichtsbehörden aber Ausnahmen machen, wenn sie das Geldwäscherisiko als gering einschätzen. Auch werde es möglich sein, den Personalausweis einzuscannen und per E-Mail zu schicken.
Der Finanzausschuss macht nach Angaben der Grünen Druck, die Umsetzungsdefizite beim Geldwäschegesetz in den Ländern anzugehen. Durch Veröffentlichung der Kennzahlen soll sichtbar werden, wie intensiv einzelne Länder vorgehen. "Es ist gut, dass wir das Thema Umsetzung bei der Geldwäsche-Prävention ernster nehmen", sagte Grünen-Experte Gerhard Schick. "Ein Benchmarking-Prozess zwischen den Ländern kann da eine produktive Rolle spielen."
Mit dem seit Juli geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer (PDF-Datei) ist der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen. Da beim Glücksspiel schnell und einfach riesige Summen umgesetzt werden können, eignet es sich aus Sicht der Bundesregierung besonders zum "Waschen" von Geldern aus kriminellen Handlungen. Die IT-Wirtschaft sowie Internet-Wettanbieter sehen dagegen keine erhöhten Geldwäscherisiken.
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