Kann denn Spielen Sünde sein?
Noch immer ist nicht klar, ob der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag mit dem Europarecht vereinbar ist. Nächste Woche könnte ein Urteil Klarheit schaffen. Denn Kritiker sprechen von staatlicher Willkür
Alles hatte so hoffnungsvoll begonnen: Mitte September 1990 ergatterte Sportwetten Gera eine Lizenz für Sportwetten. Doch knapp vier Wochen vor seinem 19-jährigen Jubiläum ging dem Wettanbieter nun die Puste aus. Nach längeren Scharmützeln mit Behörden und Gerichten stellte das Unternehmen seinen Betrieb im August vorläufig ein. Man sei "massiv bedrängt" worden, heißt es im selbstverfassten Nachruf auf der Homepage der Firma.
Verantwortlich dafür ist der Glücksspiel-Staatsvertrag, der Internetglücksspiele mit Verweis auf Suchtgefahren verbietet. Der Vertrag ist seit seinem Inkrafttreten Anfang 2008 heftig umstritten. Kritiker halten ihn für willkürlich: So sind etwa Onlinepferdewetten erlaubt, Internetsportwetten dagegen nicht. Automaten in der örtlichen Spielhalle sind okay, die Onlinevermittlung des guten alten Lottoscheins nicht.
Private Anbieter wie das kleine Sportwetten Gera, aber auch bekannte Wettveranstalter wie Bwin oder der Lotto-Onlinevermittler Tipp24 hoffen jetzt auf Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Kommenden Dienstag steht eine Entscheidung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten an.
Die höchsten europäischen Richter müssen entscheiden, wie ein zulässiges Glücksspielmonopol ausgestaltet sein muss. Zwar geht es in dem Verfahren um einen Fall aus Portugal. Doch wenn die Richter genauere Vorgaben zu den Voraussetzungen machen, lassen sich auch Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit des deutschen Staatsvertrags ziehen.
Im konkreten Fall hatten die Behörden gegen Bwin und die portugiesische Fußballliga hohe Geldbußen verhängt, weil diese Internetwetten angeboten und dafür geworben hatten. In Portugal hält eine gemeinnützige Einrichtung das gesetzliche Monopol auf Internetwetten. Bwin und die Fußballliga hatten die Geldbußen angefochten. Nun soll der EuGH klären, ob das Monopol mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Private Anbieter könnten weiter auf Klärung warten
Die Luxemburger Richter könnten sich allerdings um Konkretisierung drücken. Der Sportwettenanbieter Bwin wird sich zwar in dem Verfahren durchsetzen, da sind sich viele Beobachter sicher. Allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil der staatliche portugiesische Lotterieanbieter sein Monopol vorschriftswidrig in Brüssel nicht notifiziert hatte. Der EuGH könnte mit Verweis auf diesen formalen Fehler auf weitere Ausführungen verzichten.
"In dem Fall müssen die privaten Anbieter ein weiteres Jahr auf Klärung warten", sagt Rechtsanwalt Clemens Weidemann aus der Kanzlei Gleiss Lutz, der Bwin in anderen Verfahren vertritt. 2010 wird der EuGH dazu Stellung nehmen müssen, ob der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag konform zu EU-Recht ist. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten dies bezweifelt.
Sollten die privaten Anbieter auch dort scheitern, bleibt ihnen nur die Hoffnung auf einen neuen, entschärften Glücksspiel-Staatsvertrag, der Ende 2011 an die Stelle des derzeit laufenden treten wird. Ein schwacher Trost für Unternehmen wie Sportwetten Gera oder auch Tipp24. Beide haben ihr operatives Geschäft in Deutschland schon weitgehend eingestellt.
Quelle: ftd.de
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