Einem in Gibraltar ansässigen Anbieter eines Online-Glücksspiels hat das Landgericht Koblenz die Tätigkeit hierzulande untersagt. Er dürfe weder Personen in Deutschland seine auf den Ausgang staatlicher Lotterien ausgerichteten Wetten anbieten, noch im Internet, per Mail oder in Fernsehspots dafür werben, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 15 O 184/17)

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