Nach einer erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des VG Freiburg vom 01.02.2022 können Bestandsspielhallenbetreiber erstmals Hoffnung schöpfen. Der von der Kanzlei BENESCH & PARTNER erstrittene Beschluss könnte der Beginn einer neuen Rechtsprechungslinie für die Härtefallregelung im Bundesland darstellen.

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