Am 11. März 2014 verabschiedete das Europäische Parlament die 4. Geldwäsche-Richtlinie (GW-RL).1 Aus glücksspielrechtlicher Perspektive ist insbesondere die umfassende Einbeziehung von Glücksspielanbietern als Adressaten der RL von Bedeutung. Für Kritik sorgten Änderungen zu den Identifizierungspflichten bei Online-Glücksspielen. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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