Vier Automatenbetreiber hatten geklagt - und bekommen nun die beschlagnahmten Geräte zurück

Die Betreiber von Glücksspielautomaten dürfen sich über einen weiteren juristischen Etappensieg freuen. Das heimische Glücksspielmonopol sei EU-rechtswidrig, entschied das Landesverwaltungsgericht (LVWG) Oberösterreich in einem aktuellen Urteil, das dem STANDARD vorliegt.


Vier Betreiber, deren Automaten in den vergangenen Jahren wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz von der Finanzpolizei beschlagnahmt worden waren, hatten geklagt. Laut Gesetz darf das so genannte kleine Glücksspiel (Einsatz maximal 10 Euro, Höchstgewinn maximal 10.000 Euro) nur mit Landeskonzessionen betrieben werden. Pro Bundesland werden maximal drei Lizenzen vergeben.
EU-Gericht bereits eingeschaltet

Ob diese Beschränkungen zulässig sind, wurde vom Landesverwaltungsgericht (früher Unabhängiger Verwaltungssenat, Anm.) schon mehrfach bezweifelt. Mit dem Begehren, das oberösterreichische Landesglücksspielgesetz zu kippen, blitzte man im Vorjahr aber beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab.

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