Pokerfirma Redaktion
Das ist kurz zusammengefasst, das Ergebnis einer Untersuchung durch die Europäische Union. Der Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) verstoße gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und damit gegen die Bestimmungen der World Trade Organisation (WTO).

Die Europäische Kommission hat sich mit dem US-Recht eine Weile auseinandergesetzt und stellte nun eben fest, dass die europäische Wirtschaft durch das Online-Gambling Verbot in den USA einen massiven Schaden nehme. Und genau deshalb müsse diese Regelung so bald als möglich aufgehoben oder zumindest angepasst werden, um auch europäischen Seiten den Zutritt zum US-Markt zu gewähren.

Die USA werden sich über diese Erkenntnis wenig freuen, denn auch beim Rechtsstreit mit Antigua waren die Amis nur wenig einsichtig und nahmen horrende Strafen in Kauf, nur um Wett-Seiten aus Antigua aus Amerika zu verbannen. Aus dem Büro des Handeslministeriums heißt es schlicht, "Man werde den Bericht der EU genau studieren und prüfen und dann mit der Europäischen Kommission disuktieren.”

Die europäischen Online-Poker Anbieter haben in jedem Fall unter dem UIGEA gelitten. Man denke alleine an PartyPoker. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durfte man zurecht Werbung als "Größter Pokerroom der Welt" machen. Die Zeiten sind längst vorbei und PartyPoker muss froh sein, sich hinter PokerStars, FullTilt und dem iPoker-Netzwerk zu halten.

Interessant ist aus der Sicht der Pokerspieler aber vielmehr der Umstand, dass die EU zwar zur Erkenntnis kommt, dass die Amis den europäischen Online-Anbietern nicht den Zutritt zu Markt verwehren dürfen, in der eigenen Wirtschaftsgemeinschaft kann man sich aber nicht durchsetzen. Zwar gibt es immer mehr Staaten, die Lizenzmodelle und andere Genehmigungen wie Italien, Frankreich, Spanien und bald auch Tschechien, haben, aber von einem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ist man im Poker- und Online-Gaming Bereich noch weit entfernt. Vielleicht sollte sich die EU mal besser um die eigenen Staaten kümmern, statt anderen Vorschriften zu machen.

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