[key:kartal_icon] Nach dem VG Köln bestehen erhebliche Zweifel, ob die Abstandsregelung zu öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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