Mit Beschluss vom 16.04.2015 (5 L 1448/14.WI) hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden Hessen im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Konzessionsantrag eines Wettanbieters mit Sitz in Wien unter Beachtung der vom Verwaltungsgericht bestätigten Unionsrechtswidrigkeit der Bekanntgabe, des Glücksspieländerungsstaatsvertrages und des Konzessionsverfahrens erneut zu entscheiden (Keine Kommentare) Weiterlesen →
Lesezeichen