Ein Spielhallen-Betreiber darf nicht unter dem marktüblichen Preis liegende Getränke in seinen Räumen anbieten, andernfalls verstößt er gegen § 8 Abs.3 HessSpielHG (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.04.2017 - Az.: 6 U 59/16). Der verklagte Spielhallen-Betreiber bot verbilligte Getränke in seiner Spielhalle an.

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