- Spielsalonbetreiber wird entschädigt
Die Automaten im ehemaligen Regensdorfer Spielsalon Obstgarten wurden verfrüht abmontiert. Nun schulde ihm der Bund Schadenersatz in Millionenhöhe, sagt der Betreiber.
Eine herbe Schlappe für die Spielbanken-Kommission: Weil die Angelegenheit nach über acht Jahren verjährt sei, wird auf ihre Klage gegen den ehemaligen Regensdorfer Spielsalonbetreiber Martin Müller nicht eingetreten. So steht es im Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf, das Müller am Montag zugestellt worden ist. Müller bekommt eine Entschädigung von 180'000 Franken zuzüglich Verzugszins sowie eine Genugtuung von 15 000 Franken. Die Gerichtskosten muss die Staatskasse tragen.
«Ein Meilenstein ist erreicht», sagte Müller gestern. Nach eingehender Lektüre des umfassenden Urteils sei für ihn klar, dass das eidgenössische Finanzdepartement die von ihm geforderten 3,4 Millionen Franken Schadenersatz zuzüglich Verzugszins seit September 2000 zu zahlen habe.
Kurzer Rückblick: Am 12. September 2000 machte die Spielbanken-Kommission Razzia im Spielsalon Obstgarten in Regensdorf. Sie konfiszierte 34 Spielautomaten und vernichtete damit die Existenz des Saloninhabers Martin Müller und gleichzeitig 17 Arbeitsplätze. Das Bezirksgericht verurteilte Müller Ende 2004 zu 30 Tagen Gefängnis und einer Busse von 20'000 Franken.
Doch Müller zog das Urteil bis vors Bundesgericht und bekam Recht, worauf das Urteil im November 2008 erneut vom Bezirksgericht Dielsdorf als erster Gerichtsinstanz beurteilt werden musste. Müller argumentierte, dass die Abräumfrist für die sogenannten Punktspielautomaten zum Zeitpunkt der Razzia noch gar nicht abgelaufen war. Tatsächlich sei die Rechtslage damals nicht klar gewesen, hält das Gericht fest. Selbst in einer zweiten angesetzten Abräumfrist hätten die Salonbetreiber noch bis Mitte Februar 2002 Zeit gehabt, die inzwischen verbotenen Automaten zu entfernen.
Auf seiner Website <!-- w --><a href="http://www.antiswiss.com">www.antiswiss.com</a><!-- w --> hat der 52-jährige Martin Müller die jahrelangen gerichtlichen Streitigkeiten dokumentiert. Der gelernte Elektroniker ist seit der Räumung erwerbslos und bezieht eine Teilrente der IV. Seine Ehe ist an der Geschichte zerbrochen. «Ich bin in einem Wechselbad der Gefühle», sagt er. Er habe nie daran gezweifelt, dass er Recht bekommen werde. Aber dass die Spielbanken-Kommission nur gegen ihn vorgegangen sei, während andere Salonbetreiber weiterarbeiten konnten, empfindet er noch heute als ungerecht. «Und das nur, weil ich mich gegen das Spielautomatenverbot mit einer Sammelklage stark gemacht hatte.»
Quelle: <a href="http://www.tagesanzeiger.ch">http://www.tagesanzeiger.ch</a>
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