Beschlagnahmte Automaten im Lager aufgebrochen
Peinlich. Angeblich illegale Automaten wurden von der Polizei beschlagnahmt und durch die Stadt verwahrt. Jetzt plünderten Einbrecher das Lager.
CHRISTIAN resch
salzburg-stadt (SN). Beim Kampf gegen das mutmaßlich illegale Glücksspiel in der Stadt Salzburg sind die Behörden vom Unglück verfolgt: Eine Vielzahl an Automaten, welche in Spiellokalen beschlagnahmt worden waren, wurden nun in ihrem Lager im Wirtschaftshof der Stadt Salzburg aufgebrochen und ausgeräumt. Das bestätigt die Polizei auf Anfrage.
Die genaue Schadenshöhe ist unklar – sie soll jedoch hoch sein: Die Polizeiinspektion Maxglan hat den Fall an die Kriminalpolizei abgetreten.
Die Tat dürfte am vergangenen Wochenende verübt worden sein. Unbekannte Täter brachen die Eingangstür des Lagers und dann die Kassen der angeblich illegalen Spielautomaten auf. Pikant: Die beschlagnahmten Geräte sollen äußerst mangelhaft gesichert worden sein. Sogar ein Sachverständiger, der die Kästen begutachten sollte, hatte dies offenbar bemängelt.
Öffentlich sollte der eher peinliche Zwischenfall nach Willen der Stadt nie werden. „Wir wollten die Ermittlungen nicht gefährden“, sagt der ressortzuständige Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP).
Nun stellt sich die Frage, ob die Besitzer bzw. Betreiber der Automaten die Stadt Salzburg auf Schadenersatz klagen können. Dagegen spricht, dass Beschlagnahmen grundsätzlich auf Gefahr und Risiko des Betroffenen passieren. Dafür spräche, dass möglicherweise eine fahrlässig unsichere Unterbringung durch die Stadt nachweisbar sein könnte.
Allerdings: Weder Betreiber noch Stadt können ganz genau wissen, wie viel Geld eigentlich in den aufgebrochenen Automaten vorhanden war.
Preuner: „Die Geräte waren im Lager natürlich eingesperrt. Ob die Sicherung adäquat war, werden die Ermittlungen der Polizei zeigen.“
Im Lager sollen sich zur Tatzeit noch etwa 50 Geräte befunden haben. Das ist relativ wenig: Im Laufe der vergangenen Jahre waren hunderte konfisziert worden. Die meisten hatte die Stadt den Betreibern aber bereits unverrichteter Dinge wieder zurückgeben müssen.
Denn die juristische Verfolgung des mutmaßlich illegalen Spiels verlief schwierig, kompliziert und oft im Sande. Schuld ist ein Gesetzes-Wirrwarr, welches den Beschuldigten verhängnisvolle Schlupflöcher bietet: In Salzburg ist Glücksspiel verboten – und zwar um große wie um kleine Beträge.
Das „große Glücksspiel“ verbietet das Glücksspielmonopol, ein Verstoß ist eine Straftat, zuständig ist die Polizei. Das „kleine Glücksspiel“ um geringe Einsätze ist dagegen per Salzburger Veranstaltungsgesetz untersagt: Zuständig für die Vollstreckung ist der Salzburger Magistrat.
Egal für welchen Weg der Verfolgung sich die Strafbehörden letztlich entschieden: Die Anwälte der Beklagten konnten stets behaupten, es sei nach der falschen Gesetzesgrundlage angezeigt worden. Das Verfahren gehöre daher eingestellt.
Dieser originelle juristische Trick führte in fast allen Fällen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zum Erfolg, sagen Insider.
Quelle: salzburg.com
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