Bundesgericht bestätigt vorläufiges Verbot für Tactilo-Automaten
Vorerst dürfen keine neuen Tactilo- und Touchlot-Automaten in Betrieb genommen werden. Laut dem Zwischenentscheid des Bundesgerichts rechtfertigt es sich, den status quo während dem höchstrichterlichen Verfahren beizubehalten.
Lausanne. – Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Januar entschieden, dass die Automaten unter das Lotterie- und nicht unter das Spielbankengesetz fallen. Die Geräte dürfen damit entgegen der Ansicht der Spielbankenkommission (ESBK) mit dem Einverständnis der betroffenen Kantone auch ausserhalb von Casinos betrieben werden.
Die ESBK hatte der Lotterie Romande bereits bei Einleitung ihres Verfahres das Aufstellen weiterer Automaten verboten. Vorläufig weiterbetrieben durften die 700 Geräte, die schon seit 2004 in Westschweizer Gaststätten und Kiosken stehen. Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gelangte die ESBK ans Bundesgericht.
Auf ihr Gesuch hin hat das Bundesgericht mit einem Zwischenentscheid das provisorische Verbot für neue Tactilo- oder Touchlotgeräten nun bestätigt. Ausgenommen sind wie bis anhin die 700 schon aufgestellten Apparate. Laut Gericht rechtfertigt es sich, während des Verfahrens den status quo beizubehalten.
Bei den virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich. Beim Streit geht es um viel Geld. Die Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben der Loterie Romande 2008 über 107 Millionen Franken eingebracht. (sda)
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