Der Poker um die privaten Sportwettenanbieter geht in die nächste Runde. Auslöser ist eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.
Der 4. Senat hat entschieden, dass die Ordnungsbehörden in NRW vorerst weiterhin gegen private Zockerstuben vorgehen dürfen. Nach vorläufiger Einschätzung spreche nach wie vor vieles dafür, dass solche Betriebe gegen das staatliche Sportwettenmonopol verstießen.
Bei der Stadt nahm man das Urteil gelassen zur Kenntnis. Vorerst bleibt man seiner Linie treu, die privaten Wettbüros nicht zu schließen. „So lange wir keine schriftliche Weisung durch das Innenministerium bekommen, werden wir keinen Betrieb dicht machen“, ist sich Heike Tasillo vom städtischen Ordnungsamt mit ihrem Dezernenten Wilhelm Steitz einig.
Hintergrund: Es geht um viel Geld. Denn Sportwetten sind ein Millionengeschäft. Sollte das Monopol doch gekippt werden, könnten auf die Stadt horrende Regressforderungen zukommen. „Dann wären wir pleite“, erklärte Bernhard Tibura, Leiter für Gewerbe beim Ordnungsamt, bereits vor Wochen.
Keine Schließungen
Deshalb hat die Stadt Dortmund von Schließungen bisher abgesehen. Beim Innenministerium zeigte man sich gestern äußerst verstimmt über diese starre Haltung. „Wir sehen uns durch das Urteil des OVG bestätigt. Dies gilt auch für Dortmund“, sagte Pressesprecherin Carola Holzberg.
Aktuell prüfe man den „Fall Dortmund“ sehr intensiv. Sie betonte nochmal, dass man möglicherweise die Kommunalaufsicht einschalten würde. Wenn am Ende eine Anweisung komme, müsse das Land aber auch für mögliche Schadenersatzforderungen gerade stehen, so Steitz.
Derweil wartet die Stadt nun auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es wird am 24. November erwartet. Spätestens dann könnte der Gong zur nächsten Runde schlagen.
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