In rheinland-pfälzischen Spielhallen bleiben Sportwetten verboten. Eine entsprechende Verfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde vom Verwaltungsgericht Trier im Eilverfahren bestätigt (1 L 32/09. TR), wie die ADD am Dienstag in Trier mitteilte.
Die ADD - landesweit zuständig für das Verbot unerlaubter Glücksspiele - hatte einem Spielhallenbetreiber verboten, zusätzlich Sportwetten zu vermitteln. Sie bezog sich dabei auf das Landesglücksspielgesetz sowie auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, wonach in einer Spielhalle keine Annahmestelle für Sportwetten eingerichtet werden darf. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.
rhein-zeitung.de
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