Glücksspielverbot: Bwin wandert aus


Ab dem 16. November darf die deutsche Homepage des Sportwetten-Veranstalters Bwin nicht mehr erreichbar sein. Das Unternehmen umgeht das Verbot jedoch offenbar - und den Behörden sind die Hände gebunden.

Seit Montag (16.11.09) darf die Internetseite des Sportwetten- und Pokeranbieters Bwin aus Deutschland nicht mehr erreichbar sein. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 2. November 2009. Das Angebot des Unternehmens verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag - deshalb hat das OVG Bwin verboten.

Genau zwei Wochen hatte Bwin nach der Urteilsverkündung Zeit, die deutsche Homepage abzuschalten. Wer sie aber jetzt ansurft, landet automatisch auf einer deutschsprachigen com-Adresse: Der Betreiber hat nach dem Urteil seine Inhaberschaft an den Mutterkonzern, die Bwin Limited in Gibraltar, abgegeben. Das macht es den Behörden fast unmöglich, das OVG-Urteil durchzusetzen.

Urteil kaum durchzusetzen
Grüne Frauenaugen hinter Geldscheinen; Rechte: imago stock&peopleBild vergrößern

Kommt Bwin ums Zwangsgeld herum?

Prinzipiell müsste Bwin ein Zwangsgeld zahlen, wenn die Homepage ab dem 16. November immer noch erreichbar ist, wie Richter Ulrich Lau vom OVG sagt. Bis zu 100.000 Euro kämen eigentlich auf das Unternehmen zu. "Aber gegen Anbieter aus dem Ausland haben wir keine Handhabe."

"Bwin ist damit nicht aus dem Schneider", sagt dagegen Margret von Schmeling von der Bezirksregierung Düsseldorf. Ihr Dezernat verfolgt Unternehmen wie Bwin seit langem. Halte sich ein Anbieter nicht an das Urteil, werde das Zwangsgeld vollstreckt. "Das Problem ist nur, wie man das durchsetzt", räumt von Schmeling ein. Bei deutschen Unternehmen sei das leicht: "Wenn die nicht zahlen, sagen wir: Dann pfände ich bei dir." Deshalb seien die deutschen Glücksspielseiten fast vollständig aus dem Internet verschwunden oder bieten keine Spiele mit Geldgewinnen mehr an. Sitzt der Anbieter aber im Ausland, sei das nicht so einfach. Bwin hat laut "Heise Online" sogar gesagt, dass es keine Konsequenzen für die Bwin Limited in Gibraltar befürchte. Von Schmeling will trotzdem versuchen, das Zwangsgeld zu vollstrecken.

Der deutsche Betreiber der de-Adresse hat sich eigenen Aussagen zufolge aus dem Glücksspielgeschäft zurückgezogen und die deutsche Bwin-Homepage der Bwin Limited in Gibraltar übertragen. Das bestätigt auch deren Pressesprecher und äußert sich gegenüber WDR.de nicht zu weiteren Details.
Erstes bundesweit gültiges Urteil

Bereits seit drei Jahren gibt es immer wieder Gerangel um Verbote des Glücksspielunternehmens. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben bereits versucht, Bwin regional zu verbieten. Auch in Nordrhein-Westfalen ist das Thema nicht neu: Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte dem Veranstalter aus Gibraltar dessen Online-Glücksspiele für NRW schon im Herbst 2008 untersagt. "Bwin hätte über Handyortung oder via Geolokalisierung dafür sorgen müssen, dass nur noch Spieler, die sich nicht in NRW aufhalten, die Homepage erreichen können", erklärt Ulrich Lau, Richter am OVG. Wenn das nicht möglich sei, müsse das Verbot eben deutschlandweit gelten.

Mehr als 30 ähnliche Verfahren laufen derzeit beim OVG. "Praktisch gegen alle Deutschen, die in dem Segment tätig sind", wie Lau sagt. Im Dezernat für Ordnungsrechtliche Angelegenheiten der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Liste noch weit länger. Sobald Margret von Schmeling und ihre Kollegen aber bei einem der Betreiber anklopfen, wandern die Seiten häufig - wie bei Bwin - schnell ins Ausland ab.

Online-Glücksspiel kann auch für User teuer werden


Auch Spieler machen sich strafbar

Probleme bekommen können aber auch die User, die im Internet an illegalen Glückspielen teilnehmen: Wer um Geld spielt, macht sich in Deutschland strafbar. Es spielt keine Rolle, dass das Pokerspiel oder die Sportwette auf einem ausländischen Server stattfindet - was zählt, ist der Standort des Spieler-PCs. Bislang sind die Gerichte zwar kaum gegen Spieler vorgegangen. Wenn sie es aber tun, kann es für den Einzelnen teuer werden.