EuGH verhandelt über Sportwetten-Monopol in Deutschland

Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am
Dienstag und Mittwoch mit dem staatlichen Monopol auf Sportwetten in
Deutschland. Am Dienstag stehen mündliche Verhandlungen zu Verfahren
aus Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein auf der
Tagesordnung, die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt wurden.

Luxemburg (ddp). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Dienstag und Mittwoch mit dem staatlichen Monopol auf Sportwetten in Deutschland. Am Dienstag stehen mündliche Verhandlungen zu Verfahren aus Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein auf der Tagesordnung, die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt wurden. Am
Mittwoch geht es um das staatliche Wettmonopol in Nordrhein-Westfalen. Die Europarichter verhandeln dabei über Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart, Gießen, Schleswig-Holstein und Köln. Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es insbesondere darum, ob das Ziel der Suchtbekämpfung von den Bundesländern «in einer systematischen und kohärenten Weise» umgesetzt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol nur dann bestehen bleiben könne, wenn die Lotterieverwaltungen «umgehend» vor Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen, die «gezielt zum Wetten auffordert». Vor dem EuGH steht außerdem die Vereinbarkeit des in den Bundesländern geltenden Wettmonopols mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zur Prüfung. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (ddp)

Quelle: pr-inside.com