Mit einem mir am heutigen Tage zugestellten Beschluss vom 18.09.2018 (Az. 1 BvR 1682/18) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines von mir vertretenen Spielhallenbetreibers gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 09.07.2018 nicht zur Entscheidung angenommen.
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