Der Schock des VG Darmstadt-Beschlusses sitzt vielen in den Knochen. Die verbreitete Überraschung ist dabei deutlich größer, als sie sein müsste. Inhaltlich war vieles, was das VG Darmstadt entschieden hat, vorhersehbar. Denn dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei gestaltet sein muss, steht schon im Gesetz (§ 4 b Abs. 1 GlüStV).
Weiterlesen...
Lesezeichen