Nur wenige halten die Änderung der fünften Eindämmungsverordnung, mit der Hotel- und Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen, für den großen Wurf.
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Nur wenige halten die Änderung der fünften Eindämmungsverordnung, mit der Hotel- und Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen, für den großen Wurf.
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