In Hessen dürfen Spielhallen nicht betrieben werden, wenn sich im Umkreis von 300 Metern ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten befinden. Das entschied das VG Kassel.
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In Hessen dürfen Spielhallen nicht betrieben werden, wenn sich im Umkreis von 300 Metern ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten befinden. Das entschied das VG Kassel.
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